|
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2024 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 2024 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen Vom 4. Januar 2024 Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssaschen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für |
|
|
Paraguay * nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen nach Artikel 21 des Übereinkommens |
am 1. Januar 2024 |
|
in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 326). Berlin, den 4. Januar 2024 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
|
|
* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |
|