veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2024 Teil II Nr. 424, ausgegeben
zu Bonn am 11. Oktober 2024 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen Vom 7. Oktober 2024 I. Das Haager
Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssaschen
(BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für |
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El Salvador * nach
Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen
nach Artikel 21 des Übereinkommens |
am 1. Oktober
2024 |
in Kraft getreten. Ferner ist das
Übereinkommen nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für die |
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Dominikanische Republik |
am 1.
Oktober 2024 |
in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung ergeht
im Anschluss an die Bekanntmachung vom 4. Januar 2024 (BGBl. 2024 II Nr. 10). Berlin, den 7. Oktober 2024 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von
Uslar-Gleichen |
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Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net
einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden
Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |