veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2024 Teil II Nr. 424,

ausgegeben zu Bonn am 11. Oktober 2024

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

 

Vom 7. Oktober 2024

 

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssaschen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

El Salvador *

nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen nach Artikel 21 des Übereinkommens

am 1. Oktober 2024

in Kraft getreten.

 

Ferner ist das Übereinkommen nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für die

Dominikanische Republik

am 1. Oktober 2024

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 4. Januar 2024 (BGBl. 2024 II Nr. 10).

 

Berlin, den 7. Oktober 2024

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.