veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 17. April 1959, Seite 1
Bekanntmachung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den unmittelbaren Geschäftsverkehr in Zivil- und Strafsachen zwischen den Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland und des Fürstentums Liechtenstein
Vom 25. März 1959
In Bern ist durch Notenwechsel vom 17. Februar/29. Mai 1958 durch Vermittlung des Schweizerischen Bundesrats eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den unmittelbaren Geschäftsverkehr in Zivil- und Strafsachen zwischen den Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland und des Fürstentums Liechtenstein getroffen worden.
Die Vereinbarung ist am 22. Mai 1958 in Kraft getreten.
Der Notenwechsel sowie das Verzeichnis der Justizbehörden des Fürstentums Liechtenstein werden nachstehend veröffentlicht.
Auf die Bekanntmachung vom 15. September 1953 (Bundesanzeiger Nr. 180 vom 18. September 1953) wird verwiesen.
Bonn, den 25. März 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Knappstein |