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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 94  
Form und Sprache des Ersuchens


Das Ersuchen muss unter Verwendung des Formblattes in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung erstellt sein. Die vorgedruckten Teile können in jeder im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung existierenden Amtssprache abgefasst sein. Die Eintragungen in das Formblatt müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Eintragungen in einer anderen Sprache vorgenommen worden, kann das Ersuchen gemäß Abschnitt 9.2.2 des Formblatts in Anhang I unerledigt an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden (Artikel 6 Absatz 3 EG-Zustellungsverordnung).