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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 98  
Nachforderung fehlender Angaben oder Schriftstücke


Kann der Zustellungsantrag nicht erledigt werden aufgrund von Schwierigkeiten, die durch einfache Einholung von Auskünften oder Anforderungen behoben werden können, sind der Zustellungsantrag und das Schriftstück nicht an die Übermittlungsstelle zurückzusenden (Artikel 6 Absatz 2 EG-Zustellungsverordnung). Die Nachforderung der zu ergänzenden Angaben erfolgt formlos.