Aktueller Inhalt: 2.2 Rechtshilfeersuchen außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Beweisaufnahmeverordnung (§§ 64 bis 64g)64Allgemeines64aErsuchen um Vernehmung oder Beeidigung64bErsuchen um Erledigung in besonderer Form64cVideo- oder Telefonkonferenzen64dTeilnahme von Verfahrensbeteiligten an Beweisaufnahmen im Ausland64eTeilnahme von deutschen Richtern und Sachverständigen an Beweisaufnahmen im Ausland64fGutachtertätigkeit im Ausland64gSchriftliche Befragung