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veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1932 Teil II Nr. 6, Seite 33,
Bekanntmachung
Vom 24. Februar 1932
Der Königlich Britische Botschafter in Berlin hat am 19. Januar 1932 mitgeteilt, daß infolge einer Änderung der Regierungsorganisation Ceylons Mitteilungen gemäß Artikel 17 b des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 künftig an "The Chief Secretary, The Secretariat, Colombo" zu richten sind.
Der Reichsminister des Auswärtigen
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