veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 84, Seite 2177,
Bekanntmachung Vom 27. Oktober 1969
Gambia hat erklärt, daß es sich an das deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gebunden betrachtet.Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen, die von gambischen Behörden erledigt werden sollen, sind an The Ministry of External Affairs of the zu richten. Der Bundesminister des Auswärtigen |