veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 20, Seite 224,
Bekanntmachung Vom 30. März 1971
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
Swasilands ist durch Notenwechsel vom 25. Juni 1970/3. September 1970 und vom 5. Februar 1971 das beiderseitige Einverständnis darüber festgestellt worden, daß das in London am 20. März 1928 unterzeichnete deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. II S. 623) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin und Swasiland fortgilt. Registrar of the High Court, Mbabane zu richten. Der Bundesminister des Auswärtigen |