veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 26, Seite 467,
ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 1971

 

 

Bekanntmachung
über die Fortgeltung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr im Verhältnis zu Barbados

Vom 14. Mai 1971

 

 

Barbados hat erklärt, daß es sich an das deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gebunden betrachtet.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen, die von barbadischen Behörden erledigt werden sollen, sind an

 

The Registrar of the Supreme Court of Barbados,
Law Courts, Bridgetown, Barbados

 

zu richten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 13. April 1960 (Bundesgesetzbl. II S. 1518) und vom 30. März 1971 (Bundesgesetzbl. II S. 224).

Bonn, den 14. Mai 1971

 

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun