Bundesgesetzblatt 1989 Teil II Nr. 31, Seite 752,
ausgegeben zu Bonn am 13. September 1989

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 25. Oktober 1982
über den Beitritt der Republik Griechenland
zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen
sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens
durch den Gerichtshof in der Fassung
des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark,
Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

Vom 24. August 1989

 

Das Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkom-men über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Ge-richtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (BGBI. 1988 II S. 453) wird nach seinem Artikel 15 Abs. 2 für das

 

Vereinigte Königreich

am 1. Oktober 1989

 

in Kraft treten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 15. Februar 1989
(BGBI. II S.
214).

Bonn, den 24. August 1989

Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt