Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 13, Seite 380,
ausgegeben zu Bonn am 2. April 1996

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik
zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll
betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof

Vom 6. März 1996

 

Das Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland (BGBl. 1994 II S. 518) ist nach seinem Artikel 32 Abs. 2 für

 

Dänemark

am 1. März 1996

 

in Kraft getreten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1994
(BGBl. II S.
3707).

Bonn, den 6. März 1996

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Scheel