Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 6, Seite 230,
ausgegeben zu Bonn am 12. März 1998

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik
zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll
betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof

Vom 29. Januar 1998

 

Das Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesi-schen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gericht-licher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland (BGBl. 1994 II S. 518) ist nach seinem Artikel 32 Abs. 2 für

 

Belgien

am 1. Oktober 1997

 

in Kraft getreten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. März 1996 (BGBl. II S.
380).

Bonn, den 29. Januar 1998

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hilger