Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 6, Seite 230,
Bekanntmachung Vom 29. Januar 1998
Das Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesi-schen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gericht-licher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland (BGBl. 1994 II S. 518) ist nach seinem Artikel 32 Abs. 2 für
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Belgien |
am 1. Oktober 1997
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in Kraft getreten. Bonn, den 29. Januar 1998 Auswärtiges Amt |