veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1999 Teil II Nr. 16, Seite 492,
Bekanntmachung Vom 9. Juni 1999 Spanien hat dem
Generalsekretär des Europarats am 26. Januar 1999 nach Artikel 2 Abs. 1 des Europäischen
Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des
Sorgeverhältnisses (BGBl. 1990 II S. 206, 200) die nachstehende Bezeichnung und Anschrift
seiner Zentralen Behörde notifiziert: Auswärtiges Amt |