veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 27, Seite 1344,
ausgegeben zu Bonn am 6. November 2017

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Vom 12. Oktober 2017

 

I.

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für

Kuba

am 1. Dezember 2017

in Kraft treten.

 

II.

 

Zypern hat am 8. Dezember 2016 und Portugal am 2. Oktober 2017 eine Erklärung * zu der Erklärung der Türkei vom 7. Oktober 2016 (vgl. die Bekanntmachung vom 2. November 2016, BGBl. II S. 1263) abgegeben.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 13. September 2017 (BGBl  II  S. 1301).

 

Berlin, den 12. Oktober 2017

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Michael Koch

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.