veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 33, Seite 1565,
ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2017

 

Bekanntmachung
zum Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Vom 13. Dezember 2017

 

 

Griechenland * hat am 2. Oktober 2017 Einspruch gegen die Erklärung der Türkei vom 7. Oktober 2016 (vgl. die Bekanntmachung vom 2. November 2016, BGBl. II S. 1263) erhoben.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. Oktober 2017 (BGBl  II  S. 1344).

 

Berlin, den 13. Dezember 2017

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Maria Margarete Gosse

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.